Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen
Fahrschule Großkinsky GmbH
Wengertsberg 35
63928 Eichenbühl
- nachfolgend Fahrschule -
und
dem jeweiligen Kunden
- nachfolgend Kunden –
wird durch Akzeptieren der Bedingungen und Absenden der Buchungsanfrage Folgendes vereinbart:
Der Kunde wird in der Fahrschule Großkinsky GmbH im Rahmen der Anmeldung zu einem von der Fahrschule angebotenen Kurstermins gemäß den Anforderungen des Berufskraftfahrergesetzes (BKrFQG) weitergebildet. Die Fahrschule plant die Teilnahme der Kunden nach dem sog. Buchungssystem, d.h. die Fahrschule reserviert für den jeweiligen Kunden den erforderlichen Platz / die erforderlichen Plätze zu den jeweiligen angebotenen Kursterminen.
Aufgrund häufiger, nicht entschuldigter oder zu später Absagen vereinbaren die Parteien den Umgang dazu im Einzelnen wie folgt:
1. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die Fahrschule ausschließlich nach Terminbuchung der jeweiligen angebotenen Weiterbildungstermine arbeitet und darauf angewiesen ist, diese Termine, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur eine limitierte Anzahl an Teilnehmern erlaubt, langfristig zu planen. Für die Durchführung der Weiterbildung muss ein entsprechender ausbildungsberechtigte Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
2. Bei Absagen, die nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist es in der Regel nicht möglich, einen anderen Weiterbildungsteilnehmer für den gebuchten Termin einzubestellen.
3. Der Kunde verpflichtet sich daher Termine, die er aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens innerhalb von 48 Stunden – schriftlich per-Email an
bkf@fahrschule-grosskinsky.de oder per Fax an 09371-9139994 - vorher abzusagen.
4. Unterbleibt eine rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Kunde gemäß § 615 Abs. 1 BGB für den Ausfall der gebuchten Teilnahme an dem Weiterbildungskurs und nach Abzug ersparter Aufwendungen eine Ausfallpauschale in Höhe des Kursendgeldes (100 Euro) pro vom Kunden gebuchtem Platz zu bezahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fahrschule vorbehalten.
5. Bei kurzfristiger, unverschuldeter Verhinderung des Kunden kann eine Absage auch kurzfristig vor dem gebuchten Weiterbildungstermins erfolgen. Der Verhinderungsgrund ist der Fahrschule schriftlich nachzuweisen. Ein nicht erbrachter Nachweis über die unverschuldete Verhinderung wird als unentschuldigtes Nichterscheinen gewertet.
6. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Diese Bedingungen sind zwingender Bestandteil der Buchung. Der Kunde erklärt sich im Rahmen der verbindlichen Buchungsanfrage ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.